Gesetze / Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
KapMuG 2012§ 27 Übergangsvorschrift
Auf Musterverfahren, in denen vor dem 1. November 2012 bereits mündlich verhandelt worden ist, ist das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz in seiner bis zum 1. November 2012 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 27 KapMuG 2012 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 17.12.2020 – II ZB 31/14Kapitalanleger-Musterverfahren: Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines Vorlagebeschlusses; Haftung des Emittenten wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen; Erwerb von Finanzinstrumenten durch Zeichnung von Aktien aus einer KapitalerhöhungZitiert von 42
- BGH, 15.12.2020 – XI ZB 24/16Börsenhandel: Darlegungs- und Beweislast für Ausschlussgründe bei ProspekthaftungZitiert von 40
- BGH, 20.06.2017 – XI ZB 24/16
- BGH, 22.11.2016 – XI ZB 9/13Kapitalanleger-Musterverfahren: Bindungswirkung der Feststellungen eines Musterentscheids; Wegfall der Entscheidungserheblichkeit einzelner Feststellungsziele des Vorlagebeschlusses im Laufe des Verfahrens; Vergütung des Prozessbevollmächtigten des MusterrechtsbeschwerdeführersZitiert von 80
- BGH, 21.10.2014 – XI ZB 12/12Kapitalanleger-Musterverfahren: Musterentscheid zur Prospekthaftung für den 3. Börsengang der Deutschen Telekom AG; erforderlicher Inhalt eines Musterentscheids; Anforderungen an einen Rechtsbeschwerdeantrag; Anwendung der gesetzlichen Prospekthaftung; Ausweisung des Werts des Immobilienvermögens im Wertpapierverkaufsprospekt; Hinweispflicht auf eine "Umhängung"; Umfang der Verjährungshemmung bei Erhebung einer Schadensersatzklage; erforderliche Individualisierung des prozessualen Anspruchs in einem Mahn- oder GüteverfahrenZitiert von 127
- BGH, 08.04.2014 – XI ZB 40/11Aussetzung eines Schadensersatzprozesses wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung und Prospekthaftung während der Dauer eines Kapitalanleger-MusterverfahrensZitiert von 52
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 30.11.2016 – 23 Kap 1/06Zitiert von 5
- OLG Frankfurt am Main, 20.08.2014 – 23 Kap 1/08Zitiert von 2
- OLG Frankfurt am Main, 03.07.2013 – 23 Kap 2/06Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 27 KapMuG 2012 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.